2.) Merkmale einer EWIV
- einheitlich geregelte Rechtsform in der Europäischen Union
- eine EWIV muss nicht bilanzieren und ist nicht publikationspflichtig
- rechtliche Selbständigkeit mit weitreichender unternehmerischer und vertraglicher Freiheit
- Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden (auch Vereine oder Stiftungen; ausgeschlossen sind nur Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit)
- Entstehung eines eigenständigen Wirtschaftskreislaufes durch internen Warenaustausch
- Umsetzung europäischer Projekte im Sinne und zum Vorteil aller Mitglieder
- Einkaufs- und Netzwerkvorteile generieren
- keine Haftung der Mitglieder untereinander